Stadt Winterthur

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Zulassungsbedingungen

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben, mindestens 15 Jahre und nicht älter als 17 Jahre alt sind (bei den Angeboten "Sprache und Kultur" nicht älter als 21 Jahre) und ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben.


Die einzelnen Profile können nur bei genügend Anmeldungen geführt werden. Aufnahme und Zuteilung erfolgen durch die Abteilungsleitungen aufgrund von Eignung, Wunsch und Platz.


Die Anmeldung erfordert die Unterschriften der gesetzlichen Vertretungen. Für auswärtige Schülerinnen und Schüler muss das Anmeldeformular die Bestätigung der zuständigen Wohngemeinde aufweisen.

 

Diese und weitere ergänzende Informationen finden Sie auch auf den Seiten 23 und 24 unserer Broschüre(PDF, 946 KB).

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